AUSZEICHNUNGEN UND EHRUNGEN

 

Auszeichnungen und Ehrungen

Ehrungen innerhalb des Feuerwehrwesens sind eine wichtige Basis, welche das ehrenamtliche Engagement der Kameraden/innen ehren und würdigen soll.

Der Kreisfeuerwehrverband hat eine tabellarische Übersicht weiterer möglicher Ehrungen und Auszeichnungen zusammen gestellt.


Übersicht Auszeichnungen / Ehrungen

1. Ehrenzeichen des KFV BLK e.V.

1.1 Mitglieder einer Feuerwehr und andere Personen können für besondere oder hervorragende persönliche Verdienste in der Feuerwehrarbeit oder für den KFV BLK durch den Vorstand des KFV BLK mit dem Ehrenzeichen gewürdigt werden.
1.2 Antragsberechtigt ist jedes Mitglied einer Feuerwehr im Burgenlandkreis. Jede Person hat das Recht, Anregungen zur Verleihung des Ehrenzeichens an die Antragsberechtigten zu richten.
1.3 Anträge auf Würdigung mit dem Ehrenzeichen sind mit dem zu verwendeten Antragsformular, mit einer Begründung versehen, an den Vorstand zu richten. Die Anträge sollen mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Termin der Ausreichung des Ehrenzeichens dem Vorstand vorliegen.
1.4 Die Entscheidung über die Würdigung mit dem Ehrenzeichen und der dazu gehörigen Ehrenurkunde obliegt dem Vorstand. Ein Anspruch auf Würdigung besteht nicht. 1.5 Die Ausreichung des Ehrenzeichens erfolgt durch den Vorsitzenden oder einem von ihm Beauftragten.
1.6 Die Trageweise des Ehrenzeichens ist bei Uniformträgern auf der Pattenoberkante der linken Brusttasche der Uniformjacke aufgesetzt zu tragen.


2. Ehrennadel der VJF BLK

2.1 Erwachsene und Jugendliche können für besondere oder hervorragende persönliche Verdienste in der Kinder- und Jugendarbeit oder für die VJF BLK durch den Vorstand der VJF BLK mit der Ehrennadel gewürdigt werden.
2.2 Antragsberechtigt ist jedes Mitglied einer Feuerwehr im Burgenlandkreis. Jede Person hat das Recht, Anregungen zur Verleihung der Ehrennadel an die Antragsberechtigten zu richten.
2.3 Anträge auf Würdigung mit der Ehrennadel sind mit dem zu verwendeten Antragsformular, mit einer Begründung versehen, an den Vorstand zu richten. Die Anträge sollen mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Termin der Ausreichung der Ehrennadel dem Vorstand vorliegen.
2.4 Die Entscheidung über die Würdigung mit der Ehrennadel und der dazu gehörigen Ehrenurkunde obliegt dem Vorstand. Ein Anspruch auf Würdigung besteht nicht.
2.5 Die Ausreichung der Ehrennadel erfolgt durch den Verbandsjugendfeuerwehrwart oder einem von ihm Beauftragten.
2.6 Die Trageweise der Ehrennadel ist bei Uniformträgern mittig auf der Pattenoberkante der linken Brusttasche der Uniformjacke aufgesetzt zu tragen.


3. Förderschild des KFV BLK e.V. „Förderer der Feuerwehren im Burgenlandkreis“

3.1 Arbeitgeber können für überdurchschnittliche Unterstützungen von Feuerwehren im Burgenlandkreis durch den Vorstand des KFV BLK mit dem Förderschild gewürdigt werden.
3.2 Antragsberechtigt ist jedes Mitglied einer Feuerwehr im Burgenlandkreis. Jede Person hat das Recht, Anregungen zur Verleihung des Förderschildes an die Antragsberechtigten zu richten.
3.3 Anträge auf Würdigung mit dem Förderschild sind mit dem zu verwendeten Antragsformular, mit einer Begründung versehen, an den Vorstand zu richten. Die Anträge sollen mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Termin der Ausreichung des Förderschildes dem Vorstand vorliegen.
3.4 Die Entscheidung über die Würdigung mit dem Förderschild und der dazu gehörigen Ehrenurkunde obliegt dem Vorstand. Ein Anspruch auf Würdigung besteht nicht.
3.5 Die Ausreichung des Förderschildes erfolgt durch den Vorsitzenden oder einem von ihm Beauftragten. Sie sollte vom Antragsteller öffentlichkeitswirksam veranlasst werden.